Beitragsordnung / Preise
§ 1 Höhe der Beiträge
- Der jährliche Mitgliedsbeitrag für
- Kinder und Jugendliche (bis 21 Jahre) 48,- Euro
- Rentner (ab 65 Jahre oder nach Renteneintritt auf Antrag) 48.- Euro
- Erwachsene (passiv) 66,- Euro
- Erwachsene (aktiv) 90,- Euro
- Familien (inkl. aller Kinder bis 21 Jahre) 102,- Euro
- Ehrenmitglieder sind laut Satzung von der Beitragszahlung befreit.
- Aktive Schiedsrichter sind während der Dauer ihrer Tätigkeit ebenso von der Beitragszahlung befreit.
- Familienbeitrag gilt auch:
- für Ehepaare oder Lebensgemeinschaften ohne Kinder
- für mehr als zwei Kinder und Jugendliche einer Familie, ohne dass die Eltern Mitglied sind.
§ 2 Ermäßigung
- Für Personen mit eingeschränkter finanzieller Leistungskraft (z.B. Studenten, Auszubildende, Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger) kann der Mitgliedsbeitrag auf Antrag an den Vorstand ermäßigt werden.
- Zwei Personen des Vorstandes entscheiden über den eingebrachten Antrag auf Ermäßigung der Beitragspflicht aus Gründen des Absatzes 1
§ 3 Fälligkeit/Zahlungsweise
- Der Mitgliedsbeitrag wird jeweils zum 02. Februar bzw. mit der Annahme des Aufnahmeantrags in voller Höhe fällig und ist zahlbar bis spätestens 28. Februar.
- Im Beitrittsjahr ermittelt sich der Mitgliedsbeitrag anteilig, für jeden Restmonat des Beitrittsjahres 1/12 des Jahresbeitrages.
- Die Zahlung des Beitrages erfolgt im Lastschriftverfahren. Auf besonderen Wunsch kann der Beitrag auch per Überweisung gezahlt werden. Hierbei sind Vor- und Nachname in der Überweisung anzugeben.
- Alternativ zu Absatz 3 kann auch eine Barzahlung an den Kassenwart erfolgen, sofern dies mit ihm abgestimmt wurde.
- Für säumige Beitragszahler gilt § 7 Abs. 4 der Vereinssatzung.
§ 4 Inkrafttreten
Die Beitragsordnung wurde in der Verwaltungssitzung des Vereins am 11.09.2018 durch einstimmigen Beschluss in die vorliegende Form geändert und tritt sofort in Kraft.
Hersbruck, den 11.09.2018