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Beitragsordnung / Preise

§ 1 Höhe der Beiträge

  1. Der jährliche Mitgliedsbeitrag für
    • Kinder und Jugendliche (bis 21 Jahre) 48,- Euro
    • Rentner (ab 65 Jahre oder nach Renteneintritt auf Antrag) 48.- Euro
    • Erwachsene (passiv) 66,- Euro
    • Erwachsene (aktiv) 90,- Euro
    • Familien (inkl. aller Kinder bis 21 Jahre) 102,- Euro
  2. Ehrenmitglieder sind laut Satzung von der Beitragszahlung befreit.
  3. Aktive Schiedsrichter sind während der Dauer ihrer Tätigkeit ebenso von der Beitragszahlung befreit.
  4. Familienbeitrag gilt auch:
    • für Ehepaare oder Lebensgemeinschaften ohne Kinder
    • für mehr als zwei Kinder und Jugendliche einer Familie, ohne dass die Eltern Mitglied sind.

§ 2 Ermäßigung

  1. Für Personen mit eingeschränkter finanzieller Leistungskraft (z.B. Studenten, Auszubildende, Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger) kann der Mitgliedsbeitrag auf Antrag an den Vorstand ermäßigt werden.
  2. Zwei Personen des Vorstandes entscheiden über den eingebrachten Antrag auf Ermäßigung der Beitragspflicht aus Gründen des Absatzes 1

§ 3 Fälligkeit/Zahlungsweise

  1. Der Mitgliedsbeitrag wird jeweils zum 02. Februar bzw. mit der Annahme des Aufnahmeantrags in voller Höhe fällig und ist zahlbar bis spätestens 28. Februar.
  2. Im Beitrittsjahr ermittelt sich der Mitgliedsbeitrag anteilig, für jeden Restmonat des Beitrittsjahres 1/12 des Jahresbeitrages.
  3. Die Zahlung des Beitrages erfolgt im Lastschriftverfahren. Auf besonderen Wunsch kann der Beitrag auch per Überweisung gezahlt werden. Hierbei sind Vor- und Nachname in der Überweisung anzugeben.
  4. Alternativ zu Absatz 3 kann auch eine Barzahlung an den Kassenwart erfolgen, sofern dies mit ihm abgestimmt wurde.
  5. Für säumige Beitragszahler gilt § 7 Abs. 4 der Vereinssatzung.

§ 4 Inkrafttreten

Die Beitragsordnung wurde in der Verwaltungssitzung des Vereins am 11.09.2018 durch einstimmigen Beschluss in die vorliegende Form geändert und tritt sofort in Kraft.

Hersbruck, den 11.09.2018